Anpassung des Völkerrechts für Terrorkriege

Die Retourkutsche aus Israel ließ nicht lange auf sich warten. Weil der Goldstone-Bericht Israel zweifelsfrei Verstöße gegen Genfer Konventionen und andere, für den Kriegsfall geltende Normen, nachweist, verlangt die israelische Regierung nun, diese so zu ändern, dass sie das israelische Vorgehen zukünftig decken. (Goldstone-Bericht Israel plant Änderung des Kriegsrechts, Spiegel, 20.10.2009)

Leider sind solche Ansichten nicht auf die rechte bis rechts-radikale Führung Israels beschränkt.
 
In diesem Geist ist z.B. auch die neue Aufstandsbekämpfungsstrategie der USA verfaßt, die seit 2007 im Irak und Afghanstian zum Einsatz kommt. Diese wurde unter Federführung des damaligen Oberkommandierenden im Irak, General David Petraeus ausgearbeitet, ihre Grundzüge kann man im frei zugänglichen „Counterinsurgency Field Manual FM 3-24“ nachlesen.

Das Manual dient geradezu dazu, einen Kontext für eine Politik zu schaffen, in dem das Völkerrecht im "Kampf zwischen dem Guten und Bösen" zurücktreten muss.

So wird auch darin u.a. beklagt (auf Seite 4), dass die "Regeln" für bewaffnete Konflikte zwischen regulären Armeen und "Aufständischen" etc. nicht fair seien (wobei Regeln im Original in Anführungszeichen gesetzt wurde, um anzudeuten, dass es für die Autoren keine echten Regeln sind). Damit werden im Folgen dann Aktionen gerechtfertigt, die diese Regeln verletzen.

Die Anwendung der neuen Strategie und Einsatzregeln führte zunächst im Irak, zusammen mit der gleichzeitigen Truppenerhöhung, der sog. “Surge”, zu einer massiven Eskalation des Krieges. Insbesondere kam es zu einer exponentiellen Steigerung von Luftangriffen und damit auch von zivilen Opfern solcher Angriffe. Das selbe war bald darauf auch in Afghanistan zu beobachten.

Eine sehr gute Analyse der neuen Counter Insurgency Strategie liefert Karen Parker und and Bill Rau in "U.S. War Crimes In The ‚Surge‘ 2007 – Petraeus Manual and Tactics Flout International Law", ConsumersForPeace, 6.9.2007,

Karen Parker, Präsidentin der Association of Humanitarian Lawyers, stellt dabei fest, dass der gesamte Counterinsurgency-Ansatz generell mit dem Völkerrecht, d.h. mit den Genfer Konvention und den in der Haager Landkriegsordnung festgelegten Regeln und Pflichten für eine Besatzungsmacht nicht vereinbar ist. Sie charakterisiert das Manual treffend als "Konzept zur Unterjochung des irakischen Volkes."

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